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Produkte zum Begriff Krankengeld:


  • Faller 130489 - H0 Programm - Handel, Gewerbe, Industrie - Handel - Metzgerei/Bäckerei
    Faller 130489 - H0 Programm - Handel, Gewerbe, Industrie - Handel - Metzgerei/Bäckerei

    H0 Programm - Handel, Gewerbe, Industrie - Handel - Metzgerei/Bäckerei Für alle mit gutem Geschmack. Metzgerei und Bäckerei als eingerichtete Ladengeschäfte in einem zweistöckigen Wohnhaus. Durch die großen Schaufenster erblickt man die Warenauslage und ein Snack am Stehtisch unter der berankten Pergola lädt zum kurzen Zwischenstopp ein. Zum Zubehör gehören zudem 4 Fahrräder und passende Fahrradständer. Dieser Bausatz enthält: 569 Einzelteile in 13 Farben, Fensterteile, 1 Gardinenmaske, 1 Deko und 1 Bauanleitung. Verwenden Sie zum Basteln FALLER - Plastikkleber.

    Preis: 37.99 € | Versand*: 3.95 €
  • Berlin-Wilmersdorf. Handel, Handwerk und Gewerbe in Bildern von 1900 bis 1965.
    Berlin-Wilmersdorf. Handel, Handwerk und Gewerbe in Bildern von 1900 bis 1965.

    Traditionsgeschäfte für sinnliche Genüsse, die z.B. Zigarren, Wein oder edle Bekleidung verkauften, zogen einst die Kundschaft ins elegante Wilmersdorf. 150 seltene historische Aufnahmen aus der Zeit um 1900 bis 1965 zeigen alteingesessene Läden für Schreibwaren, Knöpfe, Fahrräder oder feine Backwaren. Beim Spaziergang durch die Geschäftswelt des grünen Stadtteils wirft der Leser auch einen Blick in die Welt der alten Handwerker.

    Preis: 7.99 € | Versand*: 6.95 €
  • Kaffeeflaggen für Unternehmen, Café, Geschäft, Swooper-Flagge, windlose Federflaggen, Werbeschilder,
    Kaffeeflaggen für Unternehmen, Café, Geschäft, Swooper-Flagge, windlose Federflaggen, Werbeschilder,

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    Preis: 8.99 € | Versand*: 1.99 €
  • Kaffeeflaggen für Unternehmen, Café, Geschäft, Swooper-Flagge, windlose Federflaggen, Werbeschilder,
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    Preis: 19.59 € | Versand*: 0 €
  • Ist Krankengeld sozialversicherungspflichtig?

    Ist Krankengeld sozialversicherungspflichtig? Ja, Krankengeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, da es als Ersatzleistung für das ausgefallene Arbeitsentgelt während einer Krankheit gezahlt wird. Das bedeutet, dass Krankengeld der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen Beiträge zur Krankenversicherung auf das Krankengeld zahlen. Somit wird das Krankengeld wie reguläres Arbeitsentgelt behandelt und unterliegt den gleichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.

  • Ist Krankengeld steuerpflichtig?

    Ist Krankengeld steuerpflichtig? Ja, Krankengeld ist grundsätzlich steuerpflichtig. Es wird zusammen mit anderen Einkünften in der Einkommensteuererklärung angegeben und entsprechend versteuert. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge und Regelungen, die die steuerliche Belastung von Krankengeld reduzieren können. Es ist empfehlenswert, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt zu wenden, um die genauen steuerlichen Auswirkungen von Krankengeld zu klären.

  • Wer übernimmt Krankengeld?

    Krankengeld wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die versicherte Person aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist und somit Anspruch auf Krankengeld hat. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes. Die Dauer, für die Krankengeld gezahlt wird, ist gesetzlich begrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist wichtig, dass die versicherte Person rechtzeitig alle erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse einreicht, um Anspruch auf Krankengeld geltend machen zu können.

  • Ist Krankengeld versicherungspflichtig?

    Ist Krankengeld versicherungspflichtig? Ja, Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird an Versicherte gezahlt, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Um Anspruch auf Krankengeld zu haben, muss man in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Krankengeld ist eine wichtige Absicherung für Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können und dennoch finanziell abgesichert sein möchten. Es wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gezahlt, abhängig von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

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  • Ist Krankengeld beitragspflichtig?

    Ist Krankengeld beitragspflichtig? Ja, Krankengeld ist grundsätzlich beitragspflichtig zur gesetzlichen Krankenversicherung. Es unterliegt den gleichen Beitragsregelungen wie das normale Arbeitsentgelt. Der Beitragssatz richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn das Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung bezogen wird. In diesem Fall gelten andere Regelungen zur Beitragspflicht.

  • Was ist Krankengeld?

    Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenkasse gezahlt wird, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Es wird in der Regel nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt und beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens. Die Zahlung des Krankengeldes ist zeitlich begrenzt und endet entweder nach einer bestimmten Dauer oder wenn die Arbeitsunfähigkeit endet.

  • Gehalt oder Krankengeld?

    Die Wahl zwischen Gehalt und Krankengeld hängt von der individuellen Situation ab. Wenn man krank ist und nicht arbeiten kann, erhält man normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses ist in der Regel niedriger als das reguläre Gehalt. Wenn man jedoch weiterhin arbeiten kann und möchte, ist es oft sinnvoller, das Gehalt zu wählen.

  • Wie erhält man Krankengeld?

    Um Krankengeld zu erhalten, muss man zunächst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Wenn man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist und länger als sechs Wochen nicht arbeiten kann, stellt der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese Bescheinigung reicht man dann bei der Krankenkasse ein, die daraufhin das Krankengeld auszahlt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.

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